Forschungsförderung durch die DFG
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Abstract
Die Kernaufgabe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) besteht in der wettbewerblichen Auswahl der besten Forschungsvorhaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen und(außeruniversitären) Forschungsinstituten und in deren Finanzierung. Projekte der erkenntnisgeleiteten Forschung werden von Forschenden oder von Hochschulen zu den von ihnen ausgewählten Themen aus einer Disziplin oder mit fächerübergreifenden Ansätzen in einem schriftlichen Antrag dargestellt. In einem mehrstufigen Entscheidungsverfahren wird dieser Antrag zunächst von ehrenamtlich tätigen Gutachterinnen und Gutachtern nach ausschließlich wissenschaftlichen Kriterien im schriftlichen beziehungsweise mündlichen Verfahren beurteilt. Die Bewertung erfolgt durch die gewählten Mitglieder der Fachkollegien, für die Entscheidung sind die Bewilligungsgremien der DFG zuständig. So garantiert die DFG-Förderung eine qualitätsgesicherte Differenzierung innerhalb des deutschen Wissenschaftssystems. Die DFG ist dadurch eine tragende Säule eines starken Wissenschaftsstandortes Deutschland und gestaltet zugleich den Europäischen Forschungsraum mit.
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